Der Biber – Reihe: Tiere in der Stadt

Eurasischer Biber Castor fiber (F: Lonsee / Alb-Donau-Kreis)

Nachdem der Biber Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland fast komplett ausgerottet worden war, gab es in Bayern ab den 1960er-Jahren Aktivitäten zur Wiederansiedlung dieser Wildtierart. Ende der 1990er-Jahre wanderte er dann von dort aus über die Donau, aber auch aus dem Elsass und der Schweiz kommend, wieder in BW ein. Dort hat er sich seither weiter ausgebreitet. Während die Besiedlung mancherorts schon weit fortgeschritten ist, beginnt sie andernorts erst. Lt. Schätzungen 2020/21 umfasst die Biberpopulation in ganz BW ca. 7500 Individuen. Mit Blick auf noch freie und potenziell als Lebensraum geeignete Gewässer ist davon auszugehen, dass die Population in den nächsten Jahren weiter ansteigen und sich schlussendlich auf das entsprechende Niveau der Lebensraumkapazität einpendeln wird. Der Biber ist nach den FFH-RL und dem BNatSchG eine „streng geschützte Art“. Es ist daher verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihn während der für die Arterhaltung besonders sensiblen Phasen der Fortpflanzung und Aufzucht erheblich zu stören oder seine Fortpflanzung und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. (Siehe „Land lässt Biber töten LdT BW 5.2.24)!

Biberdamm am Butzbach (F: am Siedlungsrand von Albershausen)

Die durch die Aktivitäten des Bibers umgestalteten Gewässer, Auen und Ufer-streifen helfen dabei, zerschnittene Biotop wieder miteinander zu vernetzen und den Biotopverbund zu fördern. Der Biber wirkt sich also insges. ausge-sprochen positiv auf die Biodiversität in solchen Gebieten aus. Wo jedoch die Ansprüche des Bibers an seinen Lebensraum mit den Nutzungsinteressen des Menschen zusammentreffen, kommt es immer wieder mal zu Konflikten. So kann der durch die Dammbauaktivitäten verursachte Anstieg des Wasserpegels dazu führen, dass an das Gewässer angrenzende (landwirtschaftlich) genutzte Flächen vernässen und nicht mehr wie bisher genutzt werden können.

Biberfraßspuren (F: an den Baggerlöchern bei Oberelchingen / Ldkrs. Neu-Ulm)

Weitere Beispiele für Biberkonflikte sind die Unterminierung von Uferböschun-gen sowie Fraßschäden an Gehölzen. Etwa 90 % der Biberkonflikte treten auf Flächen in einem Abstand von maximal 10 m vom Ufer eines Gewässers auf. Die beste Möglichkeit für eine langfristige und nachhaltige Lösung von Biberkon-flikten sind ausreichend breite, nicht oder nur extensiv genutzt Gewässerrand-streifen. Wo das nicht möglich ist, bietet das Bibermanagement eine Vielzahl weiterer (technischer) Maßnahmen zur Konfliktlösung:

Bibermanagement – hier wurden die Drainageröhren ursprünglich über den Damm geführt und vom Biber bereits wieder überbaut (F: beim Freibad in Wiesensteig)

So kann im Fall einer durch die Dammbauaktivitäten vernässten Fläche der Wasserpegeloberstrom des hierfür verantwortlichen Biberdammes reguliert werden, um die Fläche wieder zu entwässern. Der Damm kann auch abgesenkt oder ein Drainagerohr in den Damm eingebaut werden. Für solche Maßnahmen sind stets artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen notwenig!

Bibermanagement an der Lone (Alb-Donau-Kreis) – die Drainage wurde seitlich im Damm verlegt.

Ein weiteres Beispiel ist das Anbringen von s.g. „Drahthosen“ an wertvollen Bäumen (Ummanteln mit Maschendraht). Auf diese Weise kann verhindert werden, dass der Biber an den jeweiligen Gehölzen nagt oder diese fällt. Für dieses Anbringen von „Drahthosen“ ist keine artenschutzrechtliche Ausnahme-genehmigung notwendig. Sofern es nicht anders möglich ist, können Biberkon-flikte aus durch das Vergrämen oder Umsiedeln einzelner Tiere gelöst werden. Viele der zur Lösung oder zu Vermeidung von Biberkonflikten geeigneten Maß-nahmen werden durch das Land BW gefördert. So werden den Betroffenen z.B. die „Drahthosen“ von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zur Vfg. gestellt. Gleiches gilt für die Drahtgitter (Biberschutzmatten), welche zum Schutz von einer Unterminierung in die Uferböschungen eingebaut bzw. auf diese aufgelegt werden können. (BW-Wildtierbericht 2021; zur Biologe des Bibers siehe HF „Lebensraum Biber“).

Tipp: ImFalle eines Biberkonflikts ist es wichtig, sich möglichst schnell mit den vor Ort zuständigen ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Beratern oder der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Im Rahmen eines Orts-termins kann so der Konflikt zeitnah und umfassend begutachtet und im An-schluss daran jeweils eine individuelle Lösung für den jeweiligen Fall erarbeitet werden. Biberberater RP Stuttgart.

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